Krankenkasse wechseln: Schritt für Schritt zur günstigeren Kasse
Ein Antrag genügt, die Kündigung übernimmt die neue Kasse. Wir erklären Fristen, Sonderkündigungsrecht, Wahltarife und was Familienversicherte beachten müssen.
Lukas BrandtAktualisiert 24. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
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Die Krankenkasse zu wechseln ist eine der einfachsten Möglichkeiten, bei gleichem Schutz Geld zu sparen. Trotzdem bleiben viele Versicherte jahrzehntelang bei ihrer Kasse, weil sie den Aufwand überschätzen oder Angst vor einer Lücke im Versicherungsschutz haben. Beides ist unbegründet: Seit 2021 reicht ein einziger Antrag bei der neuen Kasse, der Rest läuft zwischen den Kassen. Hier steht, wie der Wechsel funktioniert, welche Fristen gelten und worauf du vorher achten solltest (Stand: Oktober 2026).
Wer wechseln darf
Wechseln kann jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, das die Bindungsfrist erfüllt hat. Die beträgt zwölf Monate ab Beginn der Mitgliedschaft. Wer also seit mindestens einem Jahr bei seiner Kasse ist, darf jederzeit gehen. Das gilt für Angestellte, Rentner, Selbstständige mit freiwilliger Versicherung, Studierende und Arbeitslose gleichermaßen.
Eine Ausnahme sind Wahltarife, etwa Selbstbehalt- oder Prämientarife: Sie binden in der Regel drei Jahre an die Kasse. Prüfe vor dem Wechsel, ob du einen solchen Tarif abgeschlossen hast. Wahltarife zum Krankengeld sind davon ausgenommen und blockieren den Wechsel nicht.
Beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige haben keine eigene Mitgliedschaft und damit kein eigenes Wechselrecht. Sie wechseln automatisch mit dem Mitglied.
Schritt 1: Vergleichen, was sich wirklich unterscheidet
Rund 95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Kassen gleich: Arztbesuche, Krankenhaus, Medikamente, Krankengeld. Der Vergleich lohnt sich an drei Stellen.
Zusatzbeitrag. Der kassenindividuelle Aufschlag auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent liegt in unserem Vergleich zwischen 2,59 Prozent (hkk) und 3,85 Prozent (IKK classic). Bei 3.500 Euro brutto macht die Differenz von 1,26 Punkten für einen Arbeitnehmer rund 265 Euro im Jahr aus, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag je zur Hälfte tragen (Beispielrechnung).
Zusatzleistungen. Zuschüsse für professionelle Zahnreinigung, Osteopathie, Reiseimpfungen, Naturmedizin oder Präventionskurse sind freiwillige Satzungsleistungen. Hier unterscheiden sich die Kassen um mehrere hundert Euro im Jahr.
Service und App. Geschäftsstelle in der Nähe oder lieber alles per App? Direktkassen wie BIG direkt gesund setzen auf Online-Service, große Ersatzkassen wie TK oder Barmer bieten beides.
Schritt 2: Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beantragen
Der Antrag ist bei allen Kassen online möglich, meist in zehn Minuten. Du brauchst deine Sozialversicherungsnummer, Daten zum Arbeitgeber oder zur Rentenversicherung und die Angaben zu mitversicherten Familienmitgliedern. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht: Gesetzliche Kassen müssen jeden aufnehmen, der wechseln darf und im Öffnungsgebiet wohnt oder arbeitet. Die neun Kassen in unserem Vergleich sind alle bundesweit geöffnet.
Mit dem Antrag erklärst du zugleich den Wechsel. Eine separate Kündigung bei der alten Kasse ist seit 2021 nicht mehr nötig; die neue Kasse meldet den Wechsel elektronisch an die bisherige. Du bekommst von der neuen Kasse eine Mitgliedsbescheinigung, von der alten eine Bestätigung über das Ende der Mitgliedschaft.
Schritt 3: Fristen im Blick behalten
Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Beantragst du die Mitgliedschaft im Oktober, endet die alte Mitgliedschaft am 31. Dezember und die neue beginnt am 1. Januar. Stellst du den Antrag am 31. Oktober, zählt er noch für Oktober; am 1. November verschiebt sich alles um einen Monat.
Eine Lücke im Versicherungsschutz kann nicht entstehen. Die neue Mitgliedschaft schließt nahtlos an die alte an, und solange die alte Kasse den Wechsel nicht bestätigt hat, bleibst du dort versichert.
Schritt 4: Arbeitgeber informieren
Dein Arbeitgeber führt die Beiträge ab und muss wissen, an welche Kasse. Lege ihm die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vor, am besten sobald du sie hast. Viele Kassen bieten an, den Arbeitgeber direkt zu informieren. Rentner melden den Wechsel nicht selbst; die Rentenversicherung erfährt davon über das Meldeverfahren der Kassen. Selbstständige mit freiwilliger Versicherung zahlen ihre Beiträge direkt an die neue Kasse und sollten den Dauerauftrag anpassen.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, darfst du unabhängig von der Bindungsfrist wechseln. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Beitrag erstmals fällig wird. Die Kasse muss dich spätestens einen Monat vorher schriftlich informieren und auf das Wechselrecht hinweisen.
Das Jahr 2026 hat gezeigt, wie wichtig das ist: TK, DAK, HEK und BIG haben zum 1. Januar erhöht, die IKK classic sogar unterjährig zum 1. August von 3,40 auf 3,85 Prozent. Wer die IKK-classic-Erhöhung nutzen wollte, konnte bis zum 31. August 2026 kündigen. Auch mit Sonderkündigung gilt die Zwei-Monats-Frist: Der erhöhte Beitrag wird für diese zwei Monate noch fällig.
Was mit Familienmitgliedern, Bonuspunkten und laufenden Behandlungen passiert
Familienversicherte wechseln automatisch mit. Gib sie im Antrag an, die neue Kasse stellt eigene Versichertenkarten aus. Sind Ehepartner selbst Mitglied, müssen sie getrennt wechseln.
Bonuspunkte verfallen in der Regel beim Wechsel. Reiche den Bonusantrag bei der alten Kasse vor dem Wechsel ein; bei TK, hkk, DAK und Audi BKK geht das in der App. Manche Kassen zahlen anteilig für das laufende Jahr, andere nur bei vollem Teilnahmejahr. Frag nach.
Laufende Behandlungen sind unproblematisch, weil die Grundleistungen gesetzlich gleich sind. Genehmigte Leistungen wie Reha, Hilfsmittel oder Zahnersatz-Heil- und Kostenpläne solltest du der neuen Kasse melden; sie übernimmt in der Regel ab Beginn der Mitgliedschaft. Bei Zusatzleistungen gelten ab dem ersten Tag die Regeln der neuen Kasse, also etwa deren Osteopathie-Zuschuss statt des alten.
Die elektronische Patientenakte wird von der neuen Kasse neu angelegt. Die Daten der alten Akte lassen sich auf Antrag übertragen.
Wann ein Wechsel nicht lohnt
Wer einen Wahltarif mit Dreijahresbindung hat, muss warten. Wer sehr viele Zusatzleistungen seiner aktuellen Kasse nutzt, sollte nachrechnen, ob die Ersparnis beim Beitrag die wegfallenden Zuschüsse übersteigt. Und wer in den nächsten Monaten mit einer Krankschreibung rechnet, kann trotzdem wechseln: Das Krankengeld zahlt ab Wechseltermin die neue Kasse, in derselben gesetzlichen Höhe.
Fazit
Ein Krankenkassenwechsel kostet einen Online-Antrag und zehn Minuten, spart aber bei mittlerem Einkommen schnell 100 bis 300 Euro im Jahr. Die Kündigung übernimmt die neue Kasse, eine Lücke im Schutz ist ausgeschlossen, eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Achte auf die Zwei-Monats-Frist, nutze das Sonderkündigungsrecht bei Erhöhungen und reiche offene Bonusanträge vorher ein. Dann bleibt vom Wechsel nur die Ersparnis.
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