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Kostenlose Schufa-Datenkopie: anfordern und Einträge lesen

So forderst du die kostenlose Schufa-Datenkopie an, liest Score, Verträge und Zahlungsstörungen und lässt falsche Einträge berichtigen.

Lukas BrandtAktualisiert 29. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit

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Ein Vermieter will eine Schufa-Auskunft, die Bank lehnt den Kredit ab, oder du willst vor dem nächsten Vertrag wissen, was gespeichert ist. Hinter dem Wort Auskunft stecken mehrere Produkte. Die gesetzliche Kopie deiner Daten kostet nichts. Die Fassung für Dritte ist ein anderes Angebot. So forderst du die kostenlose Datenkopie an und liest die Zeilen (Stand: Oktober 2026).

Welche Auskunft wirklich kostenlos ist

Die Schufa Holding AG ist keine Behörde. Die Verbraucherzentrale beschreibt sie als private Auskunftei. Banken, Händler, Telekommunikations- und Energieanbieter melden ihr Verträge und Zahlungsprobleme und fragen vor einem Abschluss ab, wie die Schufa die Zahlungsfähigkeit einschätzt (Stand: Juni 2026).

Dein Auskunftsrecht heißt dort „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“. Damit erfüllt die Schufa Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Die Kopie ist kostenlos, enthält sensible Daten und ist nur für deine persönliche Information gedacht. Sie zeigt die gespeicherten Daten, woher sie stammen, an wen sie in den vergangenen zwölf Monaten gingen und welche Wahrscheinlichkeitswerte in diesen zwölf Monaten übermittelt wurden. Der Score wird in der Regel quartalsweise berechnet, der Versand läuft per Post (Stand: Oktober 2026).

Seit dem 17. März 2026 gibt es zusätzlich einen kostenlosen Schufa-Account unter app.schufa.de. Dafür brauchst du eine Identifizierung, etwa mit Online-Ausweis oder PIN-Brief. Die Daten aktualisiert die Schufa in der Regel zum 1. eines jeden Quartals. Ein Erklärtool ordnet sie den Score-Kriterien zu. Das kann die Papierkopie nicht. Die Datenkopie bleibt die Momentaufnahme nach Artikel 15, inklusive der Scores der letzten zwölf Monate (Stand: Oktober 2026). Die App des Partners bonify brauchst du für diese Kopie nicht.

Die kostenlose Auskunft heißt bei der Schufa genau so: „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“. Eine Bonitätsauskunft für Dritte ist etwas anderes. Drittanbieter verlangen mitunter Geld, um die kostenlose Kopie in deinem Namen zu bestellen. Dieses Entgelt geht nicht an die Schufa. Bestell direkt bei ihr (Stand: März 2026).

Die Regel „einmal im Jahr kostenlos“ gilt seit der Datenschutz-Grundverordnung nicht mehr. Du kannst grundsätzlich immer dann kostenlos Auskunft verlangen, wenn sich deine Daten geändert haben könnten. Nur bei exzessiven Anfragen darf ein Entgelt anfallen, eine feste Obergrenze nennt die Verbraucherzentrale nicht. Ihr Rat: mindestens einmal im Jahr prüfen, und nach einer Korrektur erneut. Diese weitere Kopie stuft sie ebenfalls als kostenlos ein (Stand: März 2026).

So forderst du die Datenkopie an

Die Verbraucherzentrale rät von einem Anruf ab. Schriftlich oder über die Internetseite bleibt der Antrag nachvollziehbar, eine Begründung brauchst du nicht. Im Formular füllst du nur die Pflichtfelder aus. Eine Ausweiskopie schickst du nicht von vornherein mit. Sie ist nur nötig, wenn die Schufa dich sonst nicht zuordnen kann, etwa weil die Anschrift von der gespeicherten abweicht. Dann schwärze, was zur Zuordnung nicht gebraucht wird, zum Beispiel die Ausweisnummer. Name, Anschrift und Geburtsdatum reichen (Stand: März 2026).

Die Produktseite nennt den Postversand innerhalb von 5 bis 7 Tagen. Im Erklärungstext schreibt die Schufa von in der Regel sieben Tagen, bei hohem Bestellaufkommen auch länger. Nach ihrer eigenen Angabe muss die Auskunft innerhalb eines Monats erfolgen (Stand: Oktober 2026).

Was du auf der Kopie der Reihe nach prüfst

Lies nicht zuerst den Punktwert. Prüf Name, Geburtsdatum und die Anschriften. Eine falsche Adresse kann fremde Verträge an deine Akte hängen oder deine Historie zerreißen.

Danach die Verträge. Schon ein Girokonto wird eingetragen, ein Kredit ebenfalls. Die Verbraucherzentrale nennt außerdem Ratenkäufe und Meldungen von Handel, Strom, Telekommunikation und Wohnungsgenossenschaften, soweit sie Vertragspartner sind. Private Vermieter und Angehörige können keine Schulden melden (Stand: März 2026). Ein laufender Vertrag ist kein Negativmerkmal. Hast du einen Kredit vorzeitig abbezahlt, muss die Bank das nach Angabe der Verbraucherzentrale melden. Der Erledigungsvermerk bleibt drei Jahre gespeichert und kann später sogar nützen. Frag bei der Bank nach, ob die Meldung raus ist (Stand: März 2026).

Dann die Anfragen der letzten zwölf Monate: welches Unternehmen etwas wissen wollte. Ob es eine Kreditanfrage oder eine Konditionsanfrage war, steht an der Bezeichnung. Der Unterschied steht im Ratgeber Konditionsanfrage oder Kreditanfrage. Zum Schluss die Weitergaben derselben zwölf Monate und die übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte.

Seit dem 17. März 2026 bekommst du auf eigene Anfrage nur noch den neuen Punktwert. Unternehmen können noch ältere Branchen-Scores nutzen. Zum Start bezogen nach Angabe der Schufa rund 25 Prozent der Vertragspartner den neuen Wert. War ein Vertrag weg oder nur zu schlechteren Konditionen zu haben, frag den Anbieter, ob ein Score entschieden hat und welcher (Stand: Juni 2026).

Den Punktwert lesen, ohne ihn zu überschätzen

Der neue Score liegt zwischen 100 und 999 Punkten. Je höher, desto besser die Bonität. Ab 776 Punkten gilt sie als hervorragend. Die Klassen heißen weiterhin hervorragend, gut, akzeptabel, ausreichend und ungenügend. Aus dem alten Prozentwert wird keine Punktzahl: 98 Prozent sind nicht 980 Punkte (Stand: Juni 2026).

Für den Großteil blieb die Score-Klasse bei der Umstellung gleich. Etwa 8 Prozent rutschten in eine schlechtere Klasse, etwa 9 Prozent in eine bessere, auch ohne Änderung am Datenbestand. Die Verbraucherzentrale gibt diese Anteile der Schufa so wieder (Stand: Juni 2026).

Zwölf Kriterien werden addiert. Die Schufa nennt sie so: Zahlungsstörungen, Alter des ältesten Bankvertrags, Alter der ältesten Kreditkarte, Alter der aktuellen Adresse, Alter des jüngsten Rahmenkredits, Anzahl der Anfragen und Abschlüsse für Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen 12 Monaten, Anzahl der Anfragen außerhalb des Bankenbereichs in den vergangenen 12 Monaten, aufgenommene Ratenkredite in den vergangenen 12 Monaten, längste Restlaufzeit aller Ratenkredite, Kreditstatus, Immobilienkredit und das Vorliegen einer Identitätsprüfung.

Beim ersten Kriterium sind es 100 bis 264 Punkte. Ohne Störung sind es 264, bei einer erledigten Störung 100, nach einem Jahr 135 und ab zwei Jahren 152. Liegt eine offene Zahlungsstörung vor, berechnet die Schufa keinen Score. Sie meldet nur, dass eine oder mehrere Störungen offen sind (Stand: Oktober 2026).

Staatsangehörigkeit und besonders sensible Daten, etwa zur Herkunft oder zu politischen oder religiösen Einstellungen, speichert die Schufa nach eigener Auskunft nicht. Daten aus sozialen Netzwerken nutzt sie nicht. Ein Score nur aufgrund des Wohnorts ist unzulässig. Die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos wirkt sich nach der Verbraucherzentrale nicht negativ aus. Negativ wirken die Zahlungsstörungen, die zur Vollstreckung geführt haben (Stand: Juni 2026).

Wie lange welche Zeile stehen bleibt

Eine Zahlungsstörung ist keine Rechnung, die du ein paar Tage später bezahlst. Unternehmen dürfen sie unter anderem melden, wenn der fällige Betrag nicht bestritten wurde, nach mindestens zwei schriftlichen Mahnungen offen blieb, du spätestens mit der ersten Mahnung auf die mögliche Meldung hingewiesen wurdest und diese erste Mahnung zum Meldezeitpunkt mindestens vier Wochen zurückliegt (Stand: Oktober 2026).

Ist die Forderung bezahlt, bleibt sie in der Regel drei Jahre als erledigte Zahlungsstörung gespeichert. Der Einfluss auf den Score nimmt ab. Seit dem 1. Januar 2025 verkürzt die 100-Tage-Regelung das auf 18 Monate nach Ausgleich, wenn drei Bedingungen zusammen gelten: Zahlung innerhalb von 100 Tagen nach der Übermittlung an die Schufa, keine weitere Negativmeldung bis zum Ende dieser 18 Monate, und keine Informationen aus Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen. Die Löschung läuft dann automatisch. Fehlt eine Bedingung, bleiben die drei Jahre (Stand: Oktober 2026).

Offene Forderungen haben diese Uhr noch nicht. Sie startet mit dem Ausgleich. Eine Inkasso-Bonitätsauskunft, nachdem die Voraussetzungen für eine Meldung geschaffen waren, wirkt zwölf Monate taggenau negativ und wird danach gelöscht (Stand: Oktober 2026).

Öffentliche Verzeichnisse speichert die Schufa spiegelbildlich und löscht mit dem Verzeichnis. Für das Schuldnerverzeichnis nennt die Verbraucherzentrale drei Jahre. Hast du vorher bezahlt, kannst du die frühere Löschung beim Gericht beantragen und danach von der Schufa die Erledigung verlangen. Die Restschuldbefreiung und die davon erfassten Schulden bleiben sechs Monate gespeichert, die Löschung ist automatisch (Stand: März 2026).

Wenn eine Zeile falsch ist

Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten muss die Auskunftei unentgeltlich berichtigen, löschen oder die Verarbeitung einschränken. Ein formloses Schreiben reicht. Nenn die falsche Angabe und leg Belege bei, wenn du sie hast. Denselben Anspruch hast du gegen das Unternehmen, das gemeldet hat. Schreib beide an und schick der Schufa eine Kopie des Schreibens an den Melder (Stand: März 2026).

Solange geklärt wird, ob eine Eintragung stimmt, muss die Schufa sie nach Angabe der Verbraucherzentrale sperren und darf sie nicht an Banken oder andere Gläubiger herausgeben. Nach der Korrektur bestellst du eine neue Datenkopie und prüfst die Zeile (Stand: März 2026).

Weigert sich die Schufa oder bleibt die Auskunft unvollständig, ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig, weil das Unternehmen in Hessen sitzt. Zusätzlich gibt es eine Ombudsfrau bei der Schufa. Das ist keine Prüfung deines Einzelfalls. Bei offenen Forderungen ist eine anerkannte Schuldnerberatung der sachliche erste Gesprächspartner. Angebote, die gegen Vorkasse einen sauberen Eintrag versprechen, lässt du liegen.

Fazit

Bestell die Datenkopie direkt bei der Schufa unter „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“. Prüf Stammdaten, Verträge, Anfragen und Weitergaben der letzten zwölf Monate, bevor du den Punktwert liest. Eine offene Zahlungsstörung erklärt einen fehlenden Score. Eine erledigte bleibt in der Regel drei Jahre stehen, bei der 100-Tage-Regelung 18 Monate, ohne Antrag. Falsche Zeilen widersprichst du schriftlich bei Schufa und Melder. Ob eine Kreditanfrage oder eine Konditionsanfrage gespeichert ist, siehst du in derselben Kopie; der Unterschied steht im Ratgeber Konditionsanfrage oder Kreditanfrage. Angebote vergleichst du danach im Kreditvergleich.

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