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Handyvertrag kündigen und wechseln: Rufnummer mitnehmen Schritt für Schritt

Kündigungsfristen, Portierung, Wechselbonus und typische Fehler: So wechselst du den Handytarif ohne Doppelzahlung und behältst deine Rufnummer.

Lukas BrandtAktualisiert 24. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit

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Der Wechsel des Handytarifs scheitert selten am Angebot, sondern an der Angst vor dem Ablauf: Verliere ich meine Nummer? Zahle ich doppelt? Was, wenn der alte Anbieter nicht kündigt? Die gute Nachricht: Das Telekommunikationsgesetz hat den Wechsel in den letzten Jahren stark vereinfacht. Die Rufnummernmitnahme ist für dich kostenlos, Kündigungsfristen sind kürzer geworden, und der neue Anbieter übernimmt den Großteil der Arbeit. Hier ist der Ablauf Schritt für Schritt.

Schritt 1: Kündigungsfrist und Vertragsende prüfen

Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes im Dezember 2021 gelten für Mobilfunkverträge klare Regeln:

  • Die Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen.
  • Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht mehr automatisch um ein Jahr, sondern ist mit einer Frist von einem Monat kündbar.
  • Die Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit beträgt in der Regel einen Monat, bei älteren Verträgen bis zu drei Monate.

Finde dein Vertragsende im Kundenportal oder auf der Rechnung. Bei Verträgen, die nach dem 1. Dezember 2021 geschlossen wurden, kannst du nach 24 Monaten jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Bei Flex-Tarifen und Prepaid gibt es keine Mindestlaufzeit; Flex-Verträge kündigst du mit einem Monat Frist, Prepaid-Pakete laufen einfach aus.

Schritt 2: Neuen Tarif auswählen und Portierung beauftragen

Wähle den neuen Tarif und gib bei der Bestellung an, dass du deine Rufnummer mitnehmen willst. Du brauchst dafür:

  • deine aktuelle Rufnummer,
  • den Namen des aktuellen Anbieters,
  • deine Kundendaten exakt wie beim alten Anbieter hinterlegt (Name, Geburtsdatum, Adresse), sonst scheitert der Abgleich,
  • bei Prepaid oft eine Freigabe der Portierung im Kundenportal des alten Anbieters (manche Anbieter nennen das „Opt-in“).

Die meisten Anbieter bieten zwei Zeitpunkte an: Portierung zum Vertragsende oder sofort. Zum Vertragsende ist der Standard, wenn du noch gebunden bist. Sofortige Portierung ist seit 2021 ebenfalls möglich, auch während der Laufzeit; du zahlst dann aber den alten Vertrag ohne Nummer bis zum Ende weiter.

Viele Anbieter zahlen einen Wechselbonus für die mitgebrachte Nummer. Zum Abrufdatum (Stand: Oktober 2026) sind das zum Beispiel 10 Euro bei ALDI TALK und otelo. Der Bonus wird meist als Guthaben oder Rechnungsgutschrift nach erfolgreicher Portierung gewährt.

Schritt 3: Alten Vertrag kündigen

Wenn du die Portierung zum Vertragsende beauftragt hast, musst du den alten Vertrag trotzdem kündigen; die Portierung allein beendet ihn nicht. Seit Juli 2022 muss jeder Anbieter einen Kündigungsbutton auf seiner Website anbieten, über den du mit wenigen Klicks kündigen kannst. Du bekommst eine Bestätigung per E-Mail, die du aufheben solltest.

Alternativ geht die Kündigung per E-Mail, über das Kundenportal oder per Brief. Textform reicht seit 2016, Einschreiben sind nicht nötig. Wichtig ist der Nachweis: Bestätigungsmail oder Screenshot der Kündigungsseite mit Datum.

Rechne mit einem Rückholangebot. Netzbetreiber bieten Kündigern oft Rabatte oder mehr Datenvolumen, um sie zu halten. Das kann sich lohnen, wenn du eigentlich zufrieden bist, aber lass dich nicht in einen neuen 24-Monats-Vertrag drängen, wenn du Flexibilität wolltest.

Schritt 4: Portierungstermin und SIM-Wechsel

Der neue Anbieter nennt dir einen Portierungstermin, meist ein bis drei Werktage nach Vertragsende oder nach deiner Beauftragung bei sofortiger Portierung. Am Portierungstag passiert Folgendes:

  1. Die alte SIM verliert die Verbindung, meist morgens.
  2. Du legst die neue SIM ein oder aktivierst die eSIM.
  3. Nach einigen Stunden ist die alte Nummer auf der neuen Karte aktiv.

Bis dahin bist du mit einer Übergangsnummer erreichbar, die der neue Anbieter dir zugewiesen hat. Nach dem Gesetz darf die Unterbrechung höchstens einen Kalendertag dauern. Klappt die Portierung nicht am vereinbarten Tag, hast du Anspruch auf eine Entschädigung von 10 Euro pro Tag, die der Anbieter dir zahlen muss.

Schritt 5: Nach dem Wechsel

Prüfe in den ersten Tagen die Rechnung des alten Anbieters: Es darf nichts über das Vertragsende hinaus berechnet werden, außer anteilige Grundgebühr und Restguthaben. Prepaid-Restguthaben muss dir der alte Anbieter auf Anfrage auszahlen; viele verlangen dafür ein Formular, das du im Kundenportal findest.

Beim neuen Anbieter stellst du ein paar Dinge direkt ein: Rufnummernunterdrückung und Mailbox nach Wunsch, automatische Datennachbuchung abschalten, wenn du sie nicht willst, und EU-Roaming prüfen. Speichere die Zugangsdaten zum Kundenportal, du brauchst sie für den nächsten Wechsel.

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

Falsche Kundendaten. Der häufigste Grund für gescheiterte Portierungen. Wenn du beim alten Anbieter mit zweitem Vornamen oder alter Adresse registriert bist, nutze exakt diese Daten.

Kündigung ohne Portierungsauftrag. Wer erst kündigt und dann portieren will, hat nach Vertragsende nur noch kurze Zeit, meist 30 bis 90 Tage, bevor die Nummer zurück an den Netzbetreiber fällt. Portierung immer zuerst oder gleichzeitig beauftragen.

Prepaid ohne Freigabe. Bei vielen Prepaid-Anbietern musst du die Portierung im Kundenportal freigeben, sonst wird sie abgelehnt. Prüfe das vor der Bestellung.

Vertragsende verpasst. Bei Altverträgen mit automatischer Jahresverlängerung kann die Frist noch drei Monate betragen. Setz dir einen Kalendereintrag vier Monate vor Vertragsende.

Doppelzahlung durch frühe Portierung. Sofortige Portierung während der Laufzeit ist bequem, aber du zahlst den alten Vertrag bis zum Ende weiter. Lohnt sich nur, wenn der neue Tarif so viel günstiger ist, dass die Doppelzahlung aufgefangen wird.

Beispiel: Wechsel von einem Netzbetreiber zum Discounter

Nehmen wir an, du zahlst bei einem Netzbetreiber 29,95 Euro für 20 GB, der Vertrag endet am 31. Januar 2027, Kündigungsfrist ein Monat. Du willst zu fraenk mit 25 GB für 10 Euro.

  • Bis 31. Dezember 2026 kündigst du beim Netzbetreiber über den Kündigungsbutton.
  • Mitte Januar bestellst du fraenk in der App, wählst „Rufnummer mitnehmen“ und gibst das Vertragsende an.
  • Am 1. oder 2. Februar wird die Nummer portiert, du nutzt ab dann den fraenk-Tarif.
  • Ersparnis: rund 240 Euro im Jahr, bei gleichem Netz. Die Beispielrechnung nutzt Preise mit Stand Oktober 2026.

Fazit

Der Tarifwechsel ist 2026 ein Verwaltungsakt von einer halben Stunde: Vertragsende prüfen, neuen Tarif mit Portierung bestellen, alten Vertrag per Kündigungsbutton beenden, SIM tauschen. Die Nummer bleibt, die Kosten für die Mitnahme trägt der Anbieter, und oft gibt es sogar einen Bonus. Wer einmal gewechselt hat, merkt, dass die Hürde vor allem im Kopf war. Und wer danach in einem Flex-Tarif landet, wechselt beim nächsten besseren Angebot ohne jede Frist.

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