PKV-Tarif wechseln nach § 204 VVG: So sparst du ohne Anbieterwechsel
Steigt dein PKV-Beitrag, musst du nicht kündigen. § 204 VVG gibt dir das Recht auf Tarifwechsel beim eigenen Versicherer, mit allen Rückstellungen. So gehst du vor.
Lukas BrandtAktualisiert 24. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
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Jedes Jahr im Herbst erreichen Privatversicherte die Briefe zur Beitragsanpassung. Zum 1. Januar 2026 traf es laut Branchenangaben rund 60 Prozent der Versicherten mit durchschnittlich etwa 13 Prozent. Der Reflex vieler ist, den Anbieter zu wechseln. Das ist fast immer der teuerste Weg. Der bessere steht in § 204 Versicherungsvertragsgesetz: das Recht auf Tarifwechsel beim eigenen Versicherer, unter Mitnahme aller Alterungsrückstellungen. Wir erklären, was das Gesetz garantiert, wo die Fallen liegen und wie du vorgehst (Stand: Oktober 2026).
Was § 204 VVG garantiert
Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG kann jeder Versicherungsnehmer verlangen, dass sein Versicherer Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz annimmt. Dabei werden die erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung angerechnet. Konkret heißt das:
- Keine neue Gesundheitsprüfung, soweit der Zieltarif gleiche oder geringere Leistungen bietet.
- Kein neues Eintrittsalter. Du wirst so eingestuft, als hättest du den neuen Tarif von Anfang an gehabt.
- Volle Alterungsrückstellung. Das in jungen Jahren angesparte Polster bleibt erhalten.
- Risikozuschläge aus dem alten Vertrag bleiben in der Regel bestehen, dürfen aber nicht erhöht werden.
Der Anspruch kann laut Gesetz nicht ausgeschlossen werden. Die Versicherer sind zudem verpflichtet, dich auf Nachfrage über alle Tarife zu informieren, in die du wechseln kannst.
Mehrleistungen: Hier darf der Versicherer prüfen
Bietet der Zieltarif höhere Leistungen, etwa Einbettzimmer statt Zweibettzimmer oder 90 statt 75 Prozent Zahnersatz, darf der Versicherer für den Mehrbetrag einen Leistungsausschluss, einen angemessenen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen. Du kannst Zuschlag und Wartezeit abwenden, indem du den Leistungsausschluss für die Mehrleistung akzeptierst. Dann hast du den neuen Tarif, aber ohne genau den Baustein, der mehr bietet.
Wichtig: Die Prüfung bezieht sich nur auf die Mehrleistung, nicht auf den gesamten Vertrag. Ein Versicherer, der für den Wechsel in einen günstigeren Tarif mit gleichen Leistungen eine Gesundheitsprüfung verlangt, verstößt gegen das Gesetz.
Warum der Anbieterwechsel meist verliert
Kündigst du und schließt bei einem anderen Versicherer ab, gilt § 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG: Nur die Alterungsrückstellung des Basistarif-Anteils kann übertragen werden, und das nur für Verträge ab 2009. Der Rest, oft der größere Teil, bleibt beim alten Versicherer und kommt dem Kollektiv zugute. Beim neuen Anbieter startest du mit höherem Eintrittsalter, neuer Gesundheitsprüfung und ohne das Polster. Nach zehn Jahren Vertragslaufzeit ist der Anbieterwechsel in den meisten Fällen ein Verlustgeschäft, auch wenn der Einstiegsbeitrag niedriger wirkt.
Ausnahmen sind junge Verträge mit wenigen Jahren Rückstellung, grundlegend unzufriedene Kunden oder Fälle, in denen der alte Versicherer nur noch geschlossene Tarife mit schlechter Entwicklung hat.
Typische Wechselszenarien
Vom Alt- in den Neutarif. Versicherer legen regelmäßig neue Tarifgenerationen auf, wie SIGNAL IDUNA im Oktober 2025 mit privat-SI oder die Hallesche 2022 mit NK.select S und L. Alte Tarife werden geschlossen und altern mit ihrem Kollektiv, oft mit überdurchschnittlichen Anpassungen. Der Wechsel in den aktuellen Tarif mit vergleichbaren Leistungen bringt häufig deutliche Ersparnis. Prüfe aber, ob Leistungen leiser gekürzt wurden, etwa bei Heilpraktiker, Psychotherapie oder Hilfsmitteln.
Selbstbehalt erhöhen. Im Ruhestand ohne Arbeitgeberzuschuss kann ein höherer Selbstbehalt den Beitrag spürbar senken. Rechne: Beitragsersparnis pro Jahr gegen zusätzlichen Selbstbehalt bei durchschnittlicher Nutzung.
Leistungen reduzieren. Wer das Einbettzimmer nie genutzt hat, kann auf Zweibettzimmer oder Regelleistung wechseln. Der Weg zurück erfordert dann eine Gesundheitsprüfung, überlege also gut.
Beitragsentlastung aktivieren. Einige Versicherer lassen den Beitragsentlastungstarif nachträglich hinzufügen, SIGNAL IDUNA nennt ihn für privat-SI als Option. Das ist keine Mehrleistung im klassischen Sinn, kann aber eine Gesundheitsprüfung auslösen; frag nach.
In den Standardtarif oder Basistarif. Beide sind Sozialtarife mit GKV-ähnlichen Leistungen und Beitragsdeckel. Der Standardtarif (für Verträge vor 2009 unter weiteren Voraussetzungen) ist 2026 auf rund 849 Euro begrenzt, der Basistarif auf rund 1.017 Euro, bei Hilfebedürftigkeit auf die Hälfte. In den Basistarif kannst du nach § 204 VVG wechseln, wenn dein Vertrag nach dem 1. Januar 2009 geschlossen wurde oder du 55 bist oder Rente beziehst oder hilfebedürftig bist. Beide Tarife sind das letzte Mittel, nicht der erste Schritt.
Schritt für Schritt zum Tarifwechsel
- Beitragsanpassung lesen. Welche Bausteine steigen um wie viel? Die Schreiben müssen das aufschlüsseln.
- Tarifliste anfordern. Verlange schriftlich die Liste aller Tarife, in die du nach § 204 VVG wechseln kannst, mit Beitrag und Leistungsübersicht für dein Alter und deine Rückstellung.
- Leistungen vergleichen. Lege die Versicherungsbedingungen nebeneinander, nicht die Werbebroschüren. Achte auf ambulante Erstattung, Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie, Zahnersatz, Heilpraktiker, Krankenhaus-Wahlleistungen, Auslandsschutz.
- Mehrleistungen identifizieren. Für jede Position, in der der Zieltarif besser ist, entscheidest du: Gesundheitsprüfung riskieren, Zuschlag akzeptieren oder Ausschluss vereinbaren.
- Antrag stellen. Formlos oder mit Formular des Versicherers, mit Verweis auf § 204 VVG. Wechseltermin ist meist der Monatserste.
- Bestätigung prüfen. Stimmen Beitrag, Selbstbehalt, Rückstellungsanrechnung und eventuelle Ausschlüsse mit dem Angebot überein?
Wer sich das nicht zutraut, kann einen Versicherungsberater oder spezialisierten Makler beauftragen. Seriöse Anbieter arbeiten gegen Honorar oder einen Anteil der Ersparnis und verlangen keine Vorkasse ohne Ergebnis.
Was der Wechsel nicht löst
Ein Tarifwechsel ist eine Momentaufnahme. Auch der neue Tarif unterliegt § 155 VAG und wird angepasst, wenn die Kosten um mehr als den auslösenden Faktor steigen. Wer in einen sehr günstigen Neutarif mit kleinem Kollektiv wechselt, kann in wenigen Jahren wieder vor derselben Frage stehen. Darum lohnt es sich, bei der Auswahl nicht nur auf den Beitrag, sondern auf die Beitragsentwicklung der letzten Jahre zu schauen, etwa über Ratings wie das von Morgen & Morgen zur Beitragsstabilität oder das Bilanzrating des map-reports.
Fazit
§ 204 VVG ist das wirksamste Werkzeug gegen steigende PKV-Beiträge, und es ist unterschätzt: Du behältst Rückstellungen, Eintrittsalter und Gesundheitsstatus und bekommst oft denselben Schutz günstiger. Der Anbieterwechsel verliert dagegen fast immer, weil der Großteil der Rückstellung zurückbleibt. Gehe strukturiert vor, lass dir alle Tarife nennen, vergleiche Bedingungen statt Broschüren und akzeptiere bei Mehrleistungen lieber einen Ausschluss als eine Prüfung. Und wenn du vor dem ersten Abschluss stehst: Wähle einen Versicherer mit vielen offenen Tarifen und nachvollziehbarer Beitragsentwicklung, das ist die beste Vorbereitung auf den Wechsel in zwanzig Jahren.
SIGNAL IDUNA
Dortmunder Versicherungsverein mit der 2025 neu aufgesetzten Tariflinie privat-SI
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