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Förderung Photovoltaik 2026: Was es wirklich gibt

Nullsteuersatz, Einkommensteuerbefreiung, Einspeisevergütung ab August 2026, KfW-Kredit 270 und die Regel bei negativen Strompreisen. Alle Fakten mit Quellen.

Lukas BrandtAktualisiert 24. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit

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„Jetzt Förderung sichern“ steht auf fast jeder Anbieter-Website. Tatsächlich gibt es 2026 für private Photovoltaikanlagen keinen Bundeszuschuss, den dir jemand überweist. Die Förderung besteht aus vier Bausteinen, die weniger spektakulär klingen, in der Summe aber einige tausend Euro ausmachen: null Prozent Umsatzsteuer, keine Einkommensteuer auf den Solarstrom, eine garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre und ein zinsgünstiger KfW-Kredit. Dazu kommt eine neue Regel, die die Vergütung in manchen Stunden auf null setzt. Wir erklären alle fünf Punkte mit den offiziellen Quellen (Stand: Oktober 2026).

1. Nullsteuersatz: 0 Prozent Umsatzsteuer auf Anlage und Speicher

Der größte Posten ist eine Steuerbefreiung. Nach § 12 Abs. 3 UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer „auf 0 Prozent“ für „die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher“. Voraussetzung ist, dass die Anlage „auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden“ installiert wird. Die Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister „nicht mehr als 30 Kilowatt (peak)“ beträgt (§ 12 UStG im Wortlaut).

Der Nullsteuersatz gilt auch für die Installation und für den Speicher. Bei einer Anlage, die netto 20.000 Euro kostet, sparst du gegenüber dem Regelsatz von 19 Prozent 3.800 Euro. Du musst dafür nichts beantragen, der Anbieter stellt die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus.

2. Keine Einkommensteuer auf Solarstrom

Früher musste jeder Anlagenbetreiber eine Gewinnermittlung für das Finanzamt abgeben. Das ist für die meisten Privathaushalte vorbei. Nach § 3 Nr. 72 EStG sind steuerfrei „die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von auf, an oder in Gebäuden (einschließlich Nebengebäuden) vorhandenen Photovoltaikanlagen, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft beträgt“ (§ 3 EStG im Wortlaut).

Für ein Einfamilienhaus mit einer Anlage unter 30 kWp heißt das: Einspeisevergütung und Eigenverbrauch tauchen in der Steuererklärung nicht mehr auf. Umgekehrt kannst du auch keine Kosten absetzen. Für fast alle Haushalte ist das ein Gewinn an Geld und Zeit.

3. Einspeisevergütung: 20 Jahre fester Preis

Strom, den du nicht selbst verbrauchst, speist du ins Netz ein und bekommst dafür 20 Jahre lang einen festen Satz. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die aktuellen Werte. Für Anlagen auf Gebäuden mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 gelten (Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze):

| Leistung bis | Teileinspeisung | Volleinspeisung | |---|---|---| | 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh | | 40 kW | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |

Teileinspeisung ist der Normalfall: Du verbrauchst selbst und speist den Überschuss ein. Volleinspeisung lohnt sich nur für Dächer, deren Strom du gar nicht nutzen kannst. Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, bleibt 20 Jahre fest.

Wichtig für die Planung: Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass das EEG 2023, auf dem diese Werte basieren, bis zum 31. Dezember 2026 gilt und eine Nachfolgeregelung im parlamentarischen Verfahren ist. Wer 2027 in Betrieb geht, muss mit neuen Regeln rechnen. Ob das besser oder schlechter wird, ist offen.

Beispielrechnung: Eine 10-kWp-Anlage mit 9.500 kWh Jahresertrag, von denen 3.300 kWh eingespeist werden, bringt 3.300 × 0,077 € ≈ 254 Euro Vergütung im Jahr. Über 20 Jahre sind das rund 5.000 Euro. Der weit größere Vorteil liegt im Eigenverbrauch: 6.200 kWh × 0,35 € ≈ 2.170 Euro gesparter Netzstrom pro Jahr.

4. Die Regel bei negativen Strompreisen

Seit dem Solarspitzengesetz von 2025 gilt für neue Anlagen eine Einschränkung, die kaum ein Anbieter von sich aus erwähnt. § 51 Abs. 1 EEG lautet: „Für Zeiträume, in denen der Spotmarktpreis negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert auf null.“ Für Anlagen unter 100 kW gilt das allerdings erst ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird (§ 51 EEG).

Zum Ausgleich verlängert sich der Vergütungszeitraum. Nach § 51a EEG werden bei Solaranlagen die betroffenen Viertelstunden „mit dem Faktor 0,5 multipliziert“ und als Volllastviertelstunden an das Ende der 20 Jahre angehängt (§ 51a EEG). Du verlierst die Vergütung also nicht komplett, bekommst sie aber später.

Praktisch bedeutet das: An sonnigen Sommermittagen mit Stromüberschuss wird Einspeisen immer häufiger nichts einbringen. Wer einen Speicher hat, lädt genau dann und ist nicht betroffen. Wer ein Energiemanagement wie Heartbeat AI von 1KOMMA5° oder enerixControl nutzt, kann Verbraucher in diese Stunden verschieben. Die reine Einspeiseanlage ohne Speicher trifft die Regel am stärksten.

5. KfW-Kredit 270: günstig finanzieren

Einen Zuschuss gibt die KfW für Photovoltaik nicht, aber einen Kredit. Das Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ steht laut KfW auch Privatpersonen offen und finanziert Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Voraussetzung ist, dass du „zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme“ einspeist, ein Einspeisevertrag ist nicht nötig. Laufzeiten sind 5, 10, 15 oder 20 Jahre, die Rückzahlung läuft über deine Hausbank, und der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden (KfW 270).

Den Zinssatz legt deine Bank nach Bonität und Sicherheiten fest, die KfW nennt auf der Programmseite keinen festen Wert. Vergleiche ihn mit den Anbieterfinanzierungen, etwa den 4,59 Prozent effektiv, die enerix über die PSD Bank West nennt, oder dem Ratenkauf bei Svea Solar.

Was es sonst noch gibt

  • Länder und Kommunen. Einzelne Bundesländer, Städte und Stadtwerke fördern Speicher, Wallboxen oder Balkonkraftwerke mit eigenen Programmen. Die Töpfe sind oft klein und schnell leer. Frag bei deiner Kommune nach, bevor du bestellst, denn viele Programme verlangen den Antrag vor dem Kauf.
  • Wärmepumpe. Wer Photovoltaik mit einer Wärmepumpe kombiniert, kann für die Heizung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die KfW beantragen. Die Sätze ändern sich regelmäßig, prüfe sie direkt bei der KfW.
  • Anbieter-„Förderung“. Rabatte, Prämien und „Förderaktionen“ der Anbieter sind Marketing, keine staatliche Förderung. Sie können trotzdem gut sein, aber vergleiche den Endpreis, nicht den Rabatt.

Fazit

Die staatliche Förderung für Photovoltaik 2026 besteht aus Steuerbefreiungen, einer festen Einspeisevergütung und einem Kredit, nicht aus Zuschüssen. Null Prozent Umsatzsteuer und keine Einkommensteuer sind automatisch und wirken sofort. Die Einspeisevergütung liegt mit 7,70 Cent deutlich unter dem Strompreis, darum rechnet sich die Anlage über den Eigenverbrauch, nicht über die Einspeisung. Wer bis Ende 2026 in Betrieb geht, sichert sich die aktuellen Sätze für 20 Jahre, bevor eine neue Regelung kommt. Prüfe die Quellen selbst und lass dir vom Anbieter keine „Förderung“ verkaufen, die es nicht gibt.

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