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Kündigungsfristen 2026: Handy, Internet, Strom, Fitness, Versicherung
Fristen für Handy, Internet, Strom und Gas, Fitnessstudio und Versicherungen im Überblick, dazu Sonderkündigungsrechte, Textform und der Kündigungsbutton.
Lukas BrandtAktualisiert 25. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
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Kündigen ist einfacher geworden: Seit 2022 dürfen Verträge nach der ersten Laufzeit nur noch monatlich weiterlaufen, Online-Anbieter müssen einen Kündigungsbutton zeigen, und Textform reicht fast immer. Trotzdem hat jede Vertragsart eigene Fristen und Stichtage. Hier ist der Überblick, mit den Sonderkündigungsrechten, die dich vorzeitig rauslassen.
Die Grundregel für Dauerverträge
Für Verträge über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen, von der Zeitschrift bis zum Fitnessstudio, setzt das Bürgerliche Gesetzbuch in den Regeln zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen drei Grenzen:
- Die erste Laufzeit darf dich höchstens zwei Jahre binden.
- Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, dann nur auf unbestimmte Zeit, und du kannst ihn danach jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen.
- Die Kündigungsfrist zum Ende der ersten Laufzeit darf höchstens einen Monat betragen.
Diese Regeln gelten laut Verbraucherzentrale für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Ältere Verträge dürfen sich noch um eine feste Zeit verlängern, aber um höchstens ein Jahr. Versicherungen sind ausgenommen und haben eigene Regeln, dazu unten.
Zur Form: Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen für deine Kündigung keine strengere Form als Textform verlangen. Eine E-Mail reicht also, ein Einschreiben ist nicht nötig. Wichtig ist nur der Nachweis, dass die Kündigung angekommen ist: Hebe die Bestätigung auf oder bitte um eine.
Handy und Internet
Für Mobilfunk-, DSL-, Kabel- und Glasfaserverträge gilt das Telekommunikationsgesetz. Die anfängliche Laufzeit darf 24 Monate nicht überschreiten, und der Anbieter muss dir vor Abschluss auch eine Variante mit höchstens zwölf Monaten anbieten. Verlängert sich der Vertrag nach der ersten Laufzeit stillschweigend, kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen; der Anbieter muss dich vor jeder Verlängerung informieren, und diese Kündigung darf dich nichts kosten.
Die Rufnummer nimmst du unabhängig von der Kündigung mit; wie Portierung und Kündigung zusammenspielen, steht im Ratgeber Handyvertrag kündigen und wechseln. Für den Internetanschluss gilt dasselbe Gesetz; den Ablauf beschreibt der Ratgeber Internetanbieter wechseln.
Strom und Gas
Hier musst du zwei Vertragsarten unterscheiden. In der Grundversorgung, also dem Standardtarif des örtlichen Versorgers, kündigst du mit einer Frist von zwei Wochen in Textform; der Versorger muss den Eingang unverzüglich bestätigen und das Vertragsende nennen. Sonderverträge mit Preisgarantie folgen der Grundregel oben: höchstens 24 Monate Erstlaufzeit, danach monatlich kündbar, Kündigungsfrist höchstens ein Monat.
Dazu kommt das wichtigste Sonderkündigungsrecht im Energiebereich: Erhöht dein Anbieter die Preise, muss er dich als Haushaltskunden spätestens einen Monat vor der Änderung informieren. Du kannst dann ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, und der Anbieter darf dafür kein Entgelt verlangen. Beim normalen Wechsel übernimmt der neue Anbieter in der Regel die Kündigung; bei einer Sonderkündigung solltest du selbst kündigen, weil die Zeit knapp ist. Mehr dazu im Ratgeber Stromanbieter wechseln.
Fitnessstudio
Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist laut Verbraucherzentrale zulässig, oft gegen einen niedrigeren Monatsbeitrag. Bei Verträgen seit dem 1. März 2022 verlängert sich die Mitgliedschaft danach nur noch auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist. Ältere Verträge dürfen sich noch um eine feste Zeit verlängern, aber nicht um mehr als ein Jahr (Stand: Januar 2026).
Vorzeitig raus kommst du nur aus wichtigem Grund. Ein Umzug zählt laut Bundesgerichtshof grundsätzlich nicht dazu. Eine ernsthafte, dauerhafte Erkrankung schon: Ein ärztliches Attest, das die Sportunfähigkeit bestätigt, ohne die Diagnose zu nennen, reicht; die Kündigung sollte innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen. Kann der Vertrag online abgeschlossen werden, muss das Studio auch online einen Kündigungsbutton anbieten.
Versicherungen
Versicherungen sind von der Zwei-Jahres-Regel ausgenommen; das Versicherungsvertragsgesetz setzt eigene Grenzen. Eine vereinbarte Verlängerung darf sich jeweils auf höchstens ein Jahr erstrecken. Die Kündigungsfrist muss für beide Seiten gleich sein und zwischen einem und drei Monaten liegen. Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit kannst du zum Ende des dritten Jahres und danach jedes weiteren Jahres mit drei Monaten Frist kündigen.
In der Praxis heißt das laut Verbraucherzentrale (Stand: November 2025):
- Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfall: meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, das nicht das Kalenderjahr sein muss. Der Stichtag steht im Versicherungsschein.
- Kfz-Versicherung: ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Endet es am 31. Dezember, muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingehen. Manche Versicherer legen das Versicherungsjahr auf den Tag der Fahrzeuganmeldung; dann gilt dieser Stichtag (Stand: Oktober 2025).
- Private Krankenversicherung: zum Ende des ersten oder eines späteren Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist, wirksam aber nur mit Nachweis einer Anschlussversicherung.
Zwei Sonderkündigungsrechte gelten quer durch die Sparten: Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne entsprechende Leistungsänderung, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, wirksam frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung. Nach einem Schadensfall können beide Seiten kündigen, du laut Verbraucherzentrale bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.
Nicht leichtfertig kündigen solltest du Lebens- und Rentenversicherungen: Der Rückkaufswert liegt laut Verbraucherzentrale oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen. Alternativen sind Beitragsfreistellung oder Laufzeitverkürzung. Bei der Riester-Rente führt die Kündigung zur Rückzahlung der Förderung.
Gesetzliche Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenkasse ist kein Vertrag, folgt aber einer klaren Frist: Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft kannst du zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen, gerechnet vom Monat deiner Erklärung. Erhebt die Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht ihn, gilt ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ablauf des Monats, für den der neue Beitrag erstmals gilt. Den Ablauf des Wechsels beschreibt der Ratgeber Krankenkasse wechseln.
Der Kündigungsbutton
Seit dem 1. Juli 2022 muss jeder Anbieter, bei dem du einen Dauervertrag online abschließen kannst, auf seiner Website eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Verträge hier kündigen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung anbieten. Sie führt direkt zu einer Bestätigungsseite, auf der du Vertrag und Kündigungstermin angibst und mit „jetzt kündigen“ abschickst. Der Anbieter muss den Eingang sofort elektronisch in Textform bestätigen. Fehlt der Button oder funktioniert er nicht wie vorgeschrieben, kannst du den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Die Fristen auf einen Blick
- Handy, Internet: Erstlaufzeit höchstens 24 Monate, danach jederzeit mit einem Monat. Eine Zwölf-Monats-Variante muss angeboten werden.
- Strom, Gas (Sondervertrag): Erstlaufzeit höchstens 24 Monate, danach monatlich. Preiserhöhung: fristlos zum Wirksamwerden.
- Strom, Gas (Grundversorgung): zwei Wochen, Textform.
- Fitnessstudio, Streaming, Zeitschriften: Erstlaufzeit höchstens 24 Monate, danach monatlich bei Verträgen seit März 2022.
- Sachversicherungen: meist drei Monate zum Versicherungsjahr; Kfz ein Monat, oft bis 30. November. Beitragserhöhung: ein Monat nach Mitteilung.
- Gesetzliche Krankenkasse: zum Ablauf des übernächsten Monats nach zwölf Monaten Mitgliedschaft; Sonderkündigung bei neuem oder höherem Zusatzbeitrag.
Fazit
Für die meisten Alltagsverträge gilt seit 2022 eine einfache Formel: höchstens zwei Jahre Bindung, dann ein Monat Frist, Kündigung per E-Mail oder Button. Stichtage musst du dir nur noch bei Versicherungen, der Krankenkasse und bei Verträgen von vor März 2022 merken. Und wer eine Preiserhöhung bekommt, hat bei Strom, Gas und Versicherungen fast immer einen Ausweg, der schneller ist als jede ordentliche Frist. Die neuen Konditionen vergleichst du hier: Handytarife, Internetanbieter und Strom- und Gasanbieter.